
Wir stehen im Bereich des Arbeitsrechts sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern beratend zur Seite. Wir erstellen unter anderem arbeitsrechtliche Satzungen (Betriebsvereinbarungen, Betriebssatzungen), beraten bei der Führung von arbeitsrechtlichen Verfahren und der Regelung von Arbeitsverhältnissen und vertreten Parteien sowohl in Streitigkeiten auf dem Gebiet des Individualarbeitsrechts als auch des Kollektivarbeitsrechts vor den Arbeitsgerichten sowie in Verfahren der alternativen Streitbeilegung.
Im Bereich des Sozialrechts beraten und vertreten wir unseren Mandanten insbesondere in Verfahren zur Geltendmachung und Durchsetzung von Rechten aus der Renten- und Invaliditätsversicherung, Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung sowie in Sozialstreitigkeiten.
