Öffentliche vergabe/ausschreibung

Wir stehen sowohl öffentlichen Auftraggebern als auch Bietern in Rechtsfragen bezüglich öffentlicher Vergabeverfahren beraten zur Seite, ferner bieten wir Unterstützung bei der Zusammenstellung der Dokumentation, bei der Auswahl und Führung des Verfahrens, bei der Erstellung der Beschlüsse über das Einleiten des öffentlichen Vergabeverfahrens und der Zusammensetzung der erforderlichen Ausschreibungsunterlagen. Unsere Vertretung bezieht sich insbesondere auf Fälle, in denen ein Rechtsschutz erforderlich ist, vor allem bezüglich der Einlegung von Rechtsmitteln der Beschwerde oder Revision im öffentlichen Vergabeverfahren aufgrund von Unregelmäßigkeiten bei der öffentlichen Vergabe und Ausschreibung, oder bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Träger öffentlicher Belange.