
Im Rahmen des Familienrechts bieten wir rechtliche Beratung und Vertretung in Scheidungsverfahren sowie in Streitigkeiten zwischen Eltern und Kindern, wie Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhalt sowie Feststellung und Anfechtung der Vaterschaft. Für unsere Mandanten erstellen wir Eheverträge, Anträge auf Zuteilung von Obsorge und Pflege, Anträge auf Teilung oder Vereinbarungen zur Aufteilung des gemeinsamen Vermögens, Anträge auf einvernehmliche Scheidung sowie alle weiteren damit verbundenen Verträge und Dokumente.
